Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Balance TV 1861 Amberg e.V. (nachfolgend Balance genannt)
1. Vertragsgegenstand und Mitgliedsbeitrag
a) Die Mitgliedschaftsvereinbarung berechtigt zur Nutzung der Trainingsräume, Trainingsgeräte, Umkleideräume mit verschließbaren Spinden sowie des Nass- und Wellnessbereichs gemäß den jeweils gültigen Öffnungszeiten. Die Ausstattung, Geräteaufstellung, Kursangebote und sonstigen Leistungen können im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs angepasst werden. Ein Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Geräte, Räume oder Kurse besteht nicht.
b) Der Mitgliedsbeitrag ist mit Vertragsabschluss fällig. Wird Ratenzahlung vereinbart, sind die monatlichen Beiträge jeweils zum 1. eines Monats per Lastschrift einzuziehen.
c) Gerät das Mitglied mit Beiträgen in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Mahnkosten können in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Porto, Personalkosten) berechnet werden.
d) Mit Vertragsabschluss wird das Mitglied zeitgleich Mitglied des TV 1861 Amberg e.V. Die Beiträge für die Vereinsmitgliedschaft sind im Fitness-Tarif nicht enthalten.
2. Vertragslaufzeit und Kündigung
a) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
b) Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei schwerer Krankheit oder Wohnortwechsel, sofern der neue Wohnort in einer unzumutbaren Entfernung zur Stadt Amberg liegt. Als Nachweis gilt ein ärztliches Attest bzw. eine amtliche Meldebescheinigung. Die Kündigung wird jeweils zum Monatsende wirksam, sofern sie spätestens 6 Wochen nach Eintritt des Ereignisses mit Nachweis beim Balance eingeht.
c) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder die Sicherheit kann das Balance den Vertrag fristlos kündigen.
3. Unterbrechung / Stilllegung
a) Bei vorübergehender Trainingsverhinderung (z. B. Krankheit) bleibt die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestehen.
b) Bei einer unverschuldeten, länger andauernden Verhinderung von mehr als einem Monat kann auf Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliches Attest) eine beitragsfreie Stilllegung vereinbart werden.
4. Nutzung außerhalb der Betreuungszeiten
a) Mitglieder können die Trainingsräume auch außerhalb der betreuten Öffnungszeiten nutzen. Hierbei erfolgt das Training auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
b) Das Balance übernimmt keine Aufsicht während unbetreuter Zeiten. Mitglieder sind verpflichtet, sich mit den Geräten vertraut zu machen und die Haus- und Geräteordnung einzuhalten.
c) Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit einer personalisierten Zugangskarte. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
d) Es wird empfohlen, nicht allein zu trainieren.
e) Minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) dürfen die Trainingsräume nur, während der betreuten Zeiten nutzen und benötigen die schriftliche Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
5. Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
a) Das Balance gewährt bestimmten Personengruppen (z. B. Schülern, Studierenden, Auszubildenden, Rentnern oder Schwerbehinderten) auf Antrag einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Ermäßigungsnachweises (z. B. Schüler-, Studenten-, Auszubildenden-, Rentner- oder Schwerbehindertenausweises).
Der Ermäßigungsnachweis ist bei Vertragsabschluss sowie auf Anforderung des Balance in gültiger Form vorzulegen.
b) Wird der Ermäßigungsnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in gültiger Form vorgelegt, entfällt der Anspruch auf den ermäßigten Mitgliedsbeitrag. In diesem Fall ist das Balance berechtigt, den Mitgliedsbeitrag ab dem Zeitpunkt der Nichterbringung des Nachweises oder des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung auf den regulären Beitragssatz umzustellen.
c) Eine rückwirkende Gewährung der Ermäßigung ist ausgeschlossen.
d) Das Mitglied ist verpflichtet, das Balance unverzüglich schriftlich über den Wegfall der Voraussetzungen für die Ermäßigung zu informieren (z. B. Beendigung der Ausbildung oder Exmatrikulation).
Erfolgt keine Mitteilung und stellt das Balance den Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen nachträglich fest, ist das Balance berechtigt, die Differenzbeträge zum regulären Mitgliedsbeitrag rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Wegfalls nachzufordern.
6. Hausordnung / Öffnungszeiten
a) Mitglieder unterliegen der Hausordnung, die durch Aushang im Studio bekannt gemacht wird.
b) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internet veröffentlicht. Änderungen sind zulässig, sofern sie für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich und dem Mitglied zumutbar sind.
7. Sauna / Wellnessbereich
Die Nutzung unterliegt der Saunaordnung, die durch Aushang bekannt gemacht wird.
8. Haftung
a) Das Balance haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Balance, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Für sonstige Schäden haftet das Balance nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder den Verlust bzw. die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände ist ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Balance vorliegt.
9. Sonstiges
a) Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem Balance unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
